Die Zwingerhaftpflichtversicherung wendet sich an Hundebesitzer, die mehrere Hunde im Sinne einer Hundehalter-Haftpflicht versichern möchten.

 

Im Gegensatz zur klassischen Haftpflichtversicherung für Tierhalter werden bei der Zwingerhaftpflichtversicherung, die auch unter dem Namen Mehrhundehaftpflichtversicherung bekannt ist, in der Regel bis zu vier Hunde versichert. Die Hunde sind hierbei nicht beliebig, sondern müssen mit Namen und Rasse im Vertrag gelistet werden. Falls einer dieser Hunde Welpen hat, sind diese ebenfalls versichert. Die Versicherung ist zuständig für die Folgekosten von Schäden, die durch die Hunde Dritten oder Sachen zugefügt werden.

 

Die Grundlage hierfür bildet die gesetzliche Regelung, nach der ein Tierhalter zu jeder Zeit für alle Schäden haftet, die sein Tier an anderen verübt. Hierbei ist irrelevant, ob ein Schaden unverschuldet oder verschuldet entstanden ist. Die Zwingerhaftpflichtversicherung versichert grundsätzlich ausschließlich Schäden, die anderen durch das Tier entstehen, nicht solche, die dem Halter seitens seines Tieres zugefügt werden. Bei den meisten Versicherern liegt die Deckungssumme pauschal bei 15 Millionen Euro. Das Versicherungsunternehmen ist neben der Schadenswiedergutmachung auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig, sowie im Bedarfsfall für das Führen gerichtlicher Prozesse incl. der zugehörigen Kosten und Gebühren. Die meisten Versicherer nehmen alle Hunderassen auf, einige wenige schließen Rassen, die unter die so genannte Kampfhundeverordnung fallen, aus.

 

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