Jäger sind gesetzlich zum Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung gezwungen, um die Risiken des Jagdsports abzudecken und Dritte zu schützen.

 

Im Falle eines Sach- oder Personenschadens, den der Jäger zu verantworten hat, bietet ihm die Jagdhaftpflichtversicherung ausserdem finanzielle Absicherung. Je nach dem um welchen Schaden es sich handelt können ernorme Schadensersatzforderungen an den Jäger herangetragen werden, die unter Umständen seine finanziellen Möglichkeiten überschreiten. Aus diesem Grund ist die Vorsorge durch den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung unerlässlich. Diese leistet im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden angemessene Wiedergutmachungs-, Ersatz- oder Reparaturzahlungen an den Geschädigten und trägt die anfallenden Kosten.

 

Hierzu zählt auch je nach Schwere des Schadens eine lebenslange Rente. Ein Vermögensschaden entsteht dann, wenn ohne direkte physische Einwirkung auf eine Person oder einen Gegenstand ein Dritter zu finanziellem Schaden kommt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Selbstständiger durch den Jäger an der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gehindert wird. Der Umfang der Versicherungsleistungen richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme, die je nach Anbieter einige Millionen € beträgt und für jeden Schadensfall gilt, wenn nichts Gegenteiliges angegeben ist. Die versicherten Risiken der einzelnen Versicherungsgesellschaften können sich unterscheiden, so dass ein Vergleich verschiedener Angebote sinnvoll ist. In jedem Falle sind vom Schutz der Jagdhaftpflichtversicherung Schäden ausgenommen, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat.

 

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