Im Bereich der Haftpflichtversicherungen gibt es neben der KFZ- Haftpflicht versicherung und der Privat- Haftpflichtversicherung auch sehr spezielle Arten der Haftpflichtversicherung.
Hierzu zählt zum Beispiel auch die IT-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich hier um eine Art von Betriebshaftpflichtversicherung, und zwar speziell für Unternehmen aus der Computer-und IT-Branche. Für diese Unternehmen und deren Geschäftsführer bzw. Gesellschafter bestehen besondere Risiken, die im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Zu den verursachten Schäden, deren finanzielle Regulierung von der Versicherung übernommen wird, zählen zum Großteil Schadenersatzansprüche anderer Personen oder Unternehmen.
Diese können zum Beispiel aufgrund von Hackerangriffen mit Beschädigungen, fehlerhafter Software z.B. durch Programmierfehler, Verletzung von Datenschutzbestimmungen oder auch durch Verzugsschäden entstehen. Wie es bei nahezu allen Haftpflichtversicherungen üblich ist, gibt es auch im Bereich der IT-Haftpflichtversicherung bestimmte Versicherungssummen, die mindestens gewählt werden sollten. Dennoch sollten besonders bei diesem Bereich der IT-Branche darauf geachtet werden, dass gerade die Versicherungssumme bei den Vermögensschäden deutlich höher liegt, als im sonstigen Bereich der Haftpflichtversicherungen. Personen- oder Sachschäden stehen bei der IT-Haftpflichtversicherung nicht im Vordergrund, dafür Vermögensschäden durch Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund von verursachten Schäden dafür um so mehr.
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