Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung werden Angestellte eines Betriebes, sowie die Besitzer gegen die finanziellen Folgen von Schäden versichert, die sie in Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit gegenüber Dritten verursachen.
Hierbei werden einerseits Schäden an Personen und andererseits Schäden an Sachen, sowie daraus resultierend am Vermögen abgedeckt. Die Versicherung ersetzt hierbei einen Schaden, nachdem sie die Anspruchsberechtigung überprüft hat. Falls eine solche nicht gegeben ist, sorgt die Betriebshaftpflichtversicherung für eine Zurückweisung von Ansprüchen und zahlt die Kosten von Anwälten, Gutachtern und dem Gericht. In der Schadensdeckung enthalten sind ausschließlich Schäden, die unmittelbar im Kontext der Arbeitssituation entstanden sind, nicht solche, die auf fehlerhafte Leistungen der Auftragstätigkeit zurückzuführen sind.
Versichert sind außerdem nur Schäden, deren Eintreffen nachweislich nicht vorab erkennbar war. Hinsichtlich der Versicherungssumme liegt die Grenze in der Regel bei 2 Millionen Euro im Bereich der Schäden an Personen, bei 1 Millionen Euro für Schäden an Sachen und bei 100.000 Euro für Einbußen am Vermögen, sofern diese in einem ursächlichen Zusammenhang mit den beiden erstgenannten stehen. Die exakte Grenze der Deckungssumme wird an der Betriebsgröße und der Anzahl der Angestellten bemessen. Spezielle Konditionen für Existenzgründer sind ebenfalls vertraglich vereinbar. Im Falle einer so genannten Risikoveränderung, die durch Wandlungen der betrieblichen Situationen mit der Zeit vorkommen können, besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Vorsorgeversicherung mit in die Betriebshaftpflichtversicherung aufzunehmen.
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