Beim Hausbau gibt es in der Bauphase sehr viele Gefahren. Die verbreitete Meinung, dass die Baufirma im Schadensfall haftet ist falsch. Verantwortlich ist immer der Bauherr.
Er haftet auch bis zur vollen Schadenshöhe, wenn trotz Absperrung und Sicherheitsmaßnahmen die Baustelle unbefugt betreten wird. Auch eine eventuell bestehende Gebäudeversicherung tritt im Schadensfall nicht ein, wenn noch gebaut wird. Hier kann nur eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen. Nur diese Versicherung schützt im Schadensfall bis zur Fertigstellung des Gebäudes im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Hier muss der Bauherr beachten, dass diese auch ausreichend ist. Viele Versicherer empfehlen, die Bausumme als Richtwert zu nehmen. Die Laufzeit ist so zu wählen, dass sie bis zur Fertigstellung des Gebäudes reicht. Wenn in das unverputzte Haus eingezogen wird und danach verputzt wird, ist die Bauherrenhaftpflicht noch notwendig. Es gibt Versicherer, die einen gleitenden Übergang von der Bauherrenhaftpflicht zur Gebäudeversicherung anbieten. Damit ist der Bauherr immer auf der sicheren Seite. Der Bauherr sollte beachten, dass er selbst damit nicht versichert ist, sondern nur seine Bauleute. Er muss für sich eine extra Versicherung abschließen. Bei gleicher Versicherungssumme können die Tarife und Beiträge zwischen den Anbietern unterschiedlich sein. Hier sollte vor dem Vertragsabschluß einen Versicherungsvergleich erfolgen, um den günstigsten Anbieter zu ermitteln.
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