Vereinshaftpflicht

Ein Verein haftet laut BGB wie eine “natürliche Person”, sofern der verursachte Schaden zumindest fahrlässig begangen wurde. Die Privathaftpflicht greift hierbei für die Mitglieder nicht und bietet keinen ausreichenden Schutz bei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Verein entstehen. Generelle Haftpflichtrisiken bei Vereinen sind Verstöße gegen die Verkehrssicherheit, Organisationsverschulden und Verstöße gegen bauliche Instandhaltung, wie etwa eine nicht ausreichende Beleuchtung des Vereinshauses.

Die Prämienhöhe der Vereinshaftpflicht richtet sich vor allem nach der Anzahl der Mitglieder und der Art des Vereins. Außerdem steigt die Versicherungsprämie auch bei mehrmaligen Besuchen der Organisation von auswärtigen Veranstaltungen. Diese werden entweder gesondert versichert oder sind je nach Vertragsart im Versicherungsschutz enthalten. Generell greift die Vereinshaftpflicht bei Personenschäden, Sach- sowie Vermögensschäden.  

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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