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Ein Verein haftet laut BGB wie eine “natürliche Person”, sofern der verursachte Schaden zumindest fahrlässig begangen wurde. Die Privathaftpflicht greift hierbei für die Mitglieder nicht und bietet keinen ausreichenden Schutz bei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Verein entstehen. Generelle Haftpflichtrisiken bei Vereinen sind Verstöße gegen die Verkehrssicherheit, Organisationsverschulden und Verstöße gegen bauliche Instandhaltung, wie etwa eine nicht ausreichende Beleuchtung des Vereinshauses.
Die Prämienhöhe der Vereinshaftpflicht richtet sich vor allem nach der Anzahl der Mitglieder und der Art des Vereins. Außerdem steigt die Versicherungsprämie auch bei mehrmaligen Besuchen der Organisation von auswärtigen Veranstaltungen. Diese werden entweder gesondert versichert oder sind je nach Vertragsart im Versicherungsschutz enthalten. Generell greift die Vereinshaftpflicht bei Personenschäden, Sach- sowie Vermögensschäden.
Haftpflichtversicherungen