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Die Tierhalterhaftpflicht stellt eine spezielle Haftpflichtversicherung dar, die benötigt wird, um sogenannte Luxustiere zu versichern. Dazu zählen hauptsächlich Hunde und Pferde. Innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung wird bereits Versicherungsschutz für eine Reihe von Tieren geboten.
Unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen die sogenannten Kleintiere. Für alle Schäden, ausgenommen vorsätzlich verursachter, die einem Dritten durch Kleintiere zugefügt werden, leistet die private Haftpflichtversicherung bis zu den vereinbarten Deckungssummen. Zu den Kleintieren zählen neben Katzen, Bienen, Brieftauben und Kaninchen auch domestizierte Meerschweinchen, Hausratten, Vögel und Hamster.
Zu beachten ist, dass beispielsweise Vogelspinnen oder Schlagen nicht zu den gezähmten Kleintieren gehören und diese demnach auch nicht unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen.
Ebenso fallen alle Tiere, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, nicht unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. In diesen Fällen muss eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen