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Die Haftpflichtversicherung und auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden Dritter auf, die durch Sie direkt oder in Form der Tierhaltung verursacht werden. Man unterscheidet zwischen dem echten und dem unechten Vermögensschaden.
Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn er nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens angesehen werden kann. Dazu zählt beispielsweise die unabsichtliche Vernichtung von Währungsmitteln. Die echten Vermögensschäden treten relativ selten auf.
Unechte Vermögensschäden sind die Folge von Personen- oder Sachschäden. Dazu zählt beispielsweise der verpasste Flug aufgrund eines Krankenhausaufenthalts nach einem Pferdetritt. Da es sich bei den unechten Vermögensschäden um Folgekosten eines Personen- oder Sachschaden handelt, greifen hier auch die meist recht hohen Deckungssummen für diese Schäden.
Bei echten Vermögensschäden werden meist nur sehr geringe Deckungssummen angeboten, wenn die Schäden überhaupt übernommen werden.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen