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Neben dem Personen- und Vermögensschaden, ist auch der Sachschaden Bestandteil der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sachen sind laut Gesetz Gegenstände der Körperwelt, und zwar feste, flüssige und gasförmige Körper; letztere meist nur im Behältnis. (BGB §90).
Wird eine Sache durch Ihren Hund oder Ihr Pferd beschädigt, handelt es sich um einen Sachschaden. Der Schadenverursacher, in diesem Fall Sie als Pferde- oder Hundehalter, ist dazu verpflichtet, die Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung der zerstörten Sache zu erstatten. Um nicht den finanziellen Ruin fürchten zu müssen, lohnt daher der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht. Diese kommt für alle Sachschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme auf.
Die Deckungssumme sollte daher nicht zu niedrig gewählt werden. Auch wenn ihr Tier ein anderes Tier verletzt, handelt es sich um einen Sachschaden. Zwar sind Tiere laut Gesetz keine Sachen, aber sie werden als solche behandelt. (BGB §90a)
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen