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Als Reitlehrer besitzt man während der Reitstunde die Aufsichtspflicht über die Reitschüler. Daher ist es im Falle einer Tätigkeit als Reitlehrer sinnvoll, eine sogenannte Reitlehrerhaftpflicht abzuschließen. Gründe für eine Schädigung Dritter während der Reitstunde können beispielweise ein falsche Kommando, die Auswahl eines ungeeigneten Pferdes für den Reitschüler oder das Fehlen einer Reitkappe sein.
Die Reitlehrerhaftpflicht leistet in der Regel nicht, wenn es sich um das eigene Pferd handelt oder ein Pferd ohne Verschulden des Reitlehrers einen Schüler verletzt. Für das eigene Pferd kann eine Schulpferdversicherung abgeschlossen werden, wenn es regelmäßig für Reitstunden genutzt wird. Die Prämie der Reitlehrerhaftpflicht richtet sich in erster Linie danach, ob es sich um einen lizensierten Reitlehrer handelt oder nicht.
Reitlehrer ohne Lizenz zahlen einen weitaus höheren Beitrag. Innerhalb der Reitlehrerhaftpflicht können unterschiedliche Deckungssummen gewählt werden. Achten Sie darauf, dass die gewählten Deckungssummen nicht zu niedrig angesetzt sind, da gerade Personenschäden schnell sehr teuer werden können.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen