Schäden, die anderen Personen durch Tiere zugefügt werden, müssen vom Tierhalter bis zur vollen Schadenshöhe ersetzt werden. Hier tritt eine Verjährung erst nach 30 Jahren ein.

 

Nur mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung kann sich der Tierhalter vor Schadenersatzansprüchen schützen. Diese wehrt auch unberechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab, wenn es sein muss auch vor Gericht. Kleintiere, wie Katzen oder Vögel, sind in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Bei größeren Tieren muss eine separate Tierhaftpflicht abgeschlossen werden. Jede Tierhaftpflichtversicherung gilt nur für die entsprechende Tierart. Pferdehalter müssen deshalb eine spezielle Pferdehaftpflicht abschließen.

 

 

 

Jede Pferdehaftpflichtversicherung wird immer für den konkreten Standort, wo sich die Tiere in der Regel aufhalten, abgeschlossen. Im Versicherungsvertrag müssen auch die Anzahl und Nutzung der Tiere (Arbeits- oder Reitpferde), sowie Rasse und Haltungsbedingungen genau eingetragen sein. Bei Wechsel von Tieren, oder einer anderen im Vertrag enthaltenen Bedingung muss der Vertrag aktualisiert werden. Das ist besonders wichtig, wenn die Pferde im Sommer vorwiegend im Freien sind. Besondere Versicherungsbedingungen gibt es oft, wenn die Tiere an Turnieren teilnehmen. Beim Vertragsabschluß ist zu beachten, dass die Höhe der Versicherungssumme auch ausreichend ist.
Bei gleichen Leistungen kann der Versicherungsbeitrag zwischen den Anbietern unterschiedlich hoch sein, so dass sich ein Versicherungsvergleich immer lohnt.



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