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Wie in der privaten Haftpflichtversicherung gibt es auch in der Tierhalterhaftpflicht drei unterschiedliche Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alle drei Schadensarten werden bis zur vereinbarten Deckungssumme durch die Versicherung beglichen.
Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch ein Schadensereignis eine Person verletzt oder getötet wurde. Der Schadensverursacher, in diesem Falle Sie als Hunde- oder Pferdehalter, ist verpflichtet die Kosten der Wiederherstellung der Gesundheit bzw. Bestattung sowie alle daraus resultierenden Folgekosten zu erstatten. Zu den Folgekosten gehören auch Renten- oder Schmerzensgelder. Reißt sich also Ihr Pferd los und läuft einen Passanten über den Haufen, sind sie für alle Kosten haftbar zu machen.
Ein Personenschaden gehört zu den Schäden, die die höchsten Kosten nach sich ziehen, daher sollte die Deckungssumme für den Personenschaden, innerhalb der Tierhalterhaftpflichtversicherung, nicht zu niedrig gewählt werden. Reicht die Deckungssumme nicht, um den Schaden zu begleichen, haftet der Tierhalter mit seinem Privatvermögen.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen