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Innerhalb der Tierhalterhaftpflichtversicherung werden OP-Kosten gezahlt, wenn sie als Folgekosten eines Schadens auftreten, der durch Ihren Hund oder Ihr Pferd verursacht wurde. Hier ist zu beachten, dass die Deckungssummen nicht zu niedrig gewählt werden, denn OP-Kosten können schnell hohe Summen annehmen. Nicht nur Dritten kann etwas zustoßen, sondern auch Ihr Tier selbst kann erkranken.
OP-Kosten, die Ihr Tier direkt betreffen, werden durch eine sogenannte Krankenversicherung für Tiere abgedeckt. Das Angebot dieser Spezialversicherungen ist sehr groß und die Leistungen variieren stark. Die häufigsten Versicherungen sind die Hund-OP- und Pferde-OP-Versicherung. Zu den Leistungen zählen in der Regel die OP-Kosten, die Gebühren des Tierarztes, die freie Wahl der Tierklinik, Kosten für die Nachuntersuchung und die Arzneimittelkosten.
Normale Untersuchungen beim Tierarzt oder Impfungen sind nicht Bestandteil der OP-Kosten-Versicherung. Die Prämie einer solchen OP-Kosten-Versicherung hängen vom Tier und der Selbstbeteiligung ab.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen