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Der Unterschied zwischen einem Nutztier und dem sogenannten Luxustier liegt in der gewerblichen Nutzung des Nutztieres. Das Nutztier ist domestiziert und wird durch den Besitzer gehalten, um Fleisch, Milch oder Eier zu gewinnen. Ebenso werden die Tiere als Nutztiere angesehen, die zur Arbeit eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Wach- oder Blindenhunde. Luxustiere werden hingegen nur zum Vergnügen des Besitzers gehalten.
Besonders bei privaten Wachhunden ist die Sachlage häufig nicht eindeutig. Nutztiere, die zu privaten Zwecken gehalten werden, sind beitragsfrei in der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Unterrichten Sie jedoch auf jeden Fall ihren Versicherer darüber. Nutztiere können anders als Luxustiere nicht über die Tierhalterhaftpflicht versichert werden. Gleichzeitig gelten aber auch für Nutztiere weniger strikte Bedingungen bezüglich der Haftung.
Bei einem Schaden durch ein Nutztier muss dem Besitzer eine Vernachlässigung der nötigen Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden. Nutztiere, die maßdienlich dem Unterhalt des Besitzers dienen, können über eine Nutztierversicherung versichert werden.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen