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Grundsätzlich muss jedes Tier innerhalb der Tierhalterhaftpflicht extra versichert werden. Viele Versicherer bieten jedoch Rabatte an, wenn mehrere Tiere versichert werden sollen. Besteht bereits ein Vertrag, so muss dem Versicherer die Neuanschaffung mitgeteilt werden. Bei Hunden wird dann auch wieder die Rasse abgefragt, um den Gefährlichkeitsgrad, der maßgeblich für die Höhe der Prämie ist, zu ermitteln.
Wenn eines Ihrer bereits versicherten Tiere Nachwuchs bekommt, verhält es sich ein wenig anders. Jungtiere wie zum Beispiel Hundewelpen oder Fohlen sind über die sogenannte Vorsorgeversicherung bis zu zwölf Monate beitragsfrei mitversichert. Die exakte Dauer der Mitversicherung variiert je nach Versicherer.
Danach benötigen sie für die Jungtiere ebenfalls eine eigene Versicherung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein Versicherungsschutz besteht, auch wenn die Jungtiere danach vielleicht verkauft werden und der neue Besitzer für den Versicherungsschutz zuständig ist.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen