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Mietsachschäden im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sind keine Seltenheit. Häufig wird das eigene Pferd in einem gemieteten Stall untergestellt und auch der Hund hält sich öfter in Mietwohnungen auf. Mietsachschäden sind jedoch nicht automatisch in jeder Tierhalterhaftpflicht-Versicherung eingeschlossen.
Als Mietsachschäden werden die Schäden bezeichnet, die durch das versicherte Tier an gemieteten Räumen oder Gegenständen, die privat genutzt werden, verursacht werden. Bei einigen Versicherern sind die Mietsachschäden Bestandteil der normalen Versicherungsbedingungen. Bei anderen müssen die Mietsachschäden über eine Deckungserweiterung versichert werden. Mietsachschäden durch Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung sind in der Regel ausgeschlossen.
Häufig sind die Deckungssummen für bestimmte Schäden auch begrenzt. Dies gilt beispielsweise bei gemieteten oder gepachteten Weiden oder Reithallen. Auch Schäden an einem gemieteten Pferdehänger sind nicht immer Bestandteil des Versicherungsschutzes. Wichtig ist, dass der eigene Bedarf über den jeweiligen Versicherungsschutz entscheiden sollte. Werden keine gemieteten Gebäude etc. genutzt, muss auch kein Mehrpreis für Mietsachschäden gezahlt werden.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen