Eine Tierhaftpflichtversicherung ist für Halter von größeren Tieren (Hunde, Pferde) unbedingt erforderlich. Nur kleinere Tiere (Katzen, Vögel) sind über die Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers mit versichert.
Jede Tierhaftpflichtversicherung gilt nur für die abgeschlossene Tierart, Rasse, den angegebenen Standort und die Anzahl der im Vertrag versicherten Tiere. Auch die Nutzung der Tiere muss im Vertrag definiert sein (Arbeitspferde, Reitpferde, Wachhund, Blindenhund). Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist oft sehr stark von der Rasse und der Nutzung abhängig. Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der angegebenen Versicherungssumme für alle Schäden, die die versicherten Tiere anderen fahrlässig oder unbewusst zufügen, abgesichert. Auch unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt.
Nicht versichert sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Der Versicherer kann zum Beispiel bei bestimmten als gefährlich bekannten Hunderassen Auflagen erteilen (z. B. außerhalb der Umzäumung oder des Zwingers nur mit Maulkorb und an der Leine führen). Wenn das nicht beachtet wird, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Im Schadensfall sollte der Tierhalter keine Erklärungen, oder Schuldeingeständnisse abgeben, sondern seiner Tierhaftpflichtversicherung den Schaden melden. Auch der Geschädigte kann die Auskunft bekommen. In der Regel klärt die Versicherung alles andere, so dass der Versicherungsnehmer nicht mehr belastet wird.
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