informieren - vergleichen - sparen
Innerhalb der Hundehaftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer grundsätzlich keinen Leinenzwang vorschreibt. Denn sollte dies der Fall sein, entfällt der Versicherungsschutz für alle Schäden, die durch den nichtangeleinten Hund verursacht werden. Die meisten Versicherer bieten die Hundehaftpflichtversicherung ohne Leinenzwang an. Handelt es sich bei dem versicherten Hund jedoch um einen sogenannten Listenhund, d.h. er wurde als gefährlich eingestuft, müssen die gesetzlichen Auflagen, wie Maulkorb oder Leinenzwang, erfüllt werden.
Hält sich der Hundehalter nicht an den Leinenzwang, ist der Versicherer nicht zur Zahlung verpflichtet. Viele Versicherer bieten für Kampfhunde nur einen Versicherungsschutz an, der den Leinenzwang beinhaltet. Vor dem Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sollten Sie sich darüber informieren, ob es sich bei Ihrem Hund um einen Listenhund handelt und eventuell ein Leinenzwang besteht.
Private Haftpflicht von A-Z
A
D
F
H
J
K
L
M
N
O
P
R
S
T
V
W
Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen