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Zu den sogenannten Kampfhunden gehören Hunderassen, die durch den Gesetzgeber als besonders gefährlich eingestuft werden. Der korrekte Begriff ist jedoch Listenhund. Zu den Kampfhunden gehören beispielsweise Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Mastiff oder American Bulldog.
Je nach Bundesland variieren die als Listenhunde eingestuften Hunderassen. Im Zweifelsfall muss vor den Behörden bewiesen werden, dass von dem betreffenden Hund keine Gefahr ausgeht. Für alle Besitzer von sogenannten Kampfhunden muss bei der Hundehaftpflichtversicherung beachtet werden, dass die Hunde nicht von jedem Versicherer versichert werden. Teilweise ist dies nur unter Auflagen möglich. Zu diesen gehört beispielsweise der Leinenzwang oder die Maulkorbpflicht.
Vielfach sind auch die Deckungssummen für Schäden, die durch Kampfhunde verursacht werden, in der Höhe begrenzt. Einige Versicherer klammern die Versicherung von Kampfhunden völlig aus. Andere Versicherer bieten auch spezielle Versicherungen nur für Kampfhunde an. Die Prämien sind unwesentlich höher als bei einer gewöhnlichen Hundehaftpflichtversicherung.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen