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Die Tierhalterhaftpflicht ist ein Teilbereich der privaten Haftpflichtversicherung. Wird ein Personen-, Vermögens- oder Sachschaden bei einem Dritten durch Ihren Hund oder Ihr Pferd verursacht, können Sie als Besitzer dafür haftbar gemacht werden. Die Ansprüche entstehen auch aus Schäden von Jungtieren.
Als Jungtiere gelten in diesem Fall Welpen und Fohlen. Ist das Muttertier auch im Besitz des Versicherungsnehmers, ist das Jungtier meist für die ersten 6-12 Monate durch die sogenannte Vorsorgeversicherung kostenlos mitversichert. Wenn ein Jungtier dazu kommt, muss dies dem Versicherer gemeldet werden. Nach der Vorsorgeversicherung muss auch für das Jungtier ein Versicherungsbeitrag gezahlt werden.
Ausschlaggebend für die Dauer der Mitversicherung des Jungtieres, ist die Versicherungsgesellschaft. Wird ein Jungtier neu erworben und der Versicherungsnehmer hat bisher keine Tiere besessen, so sollte für dieses sofort eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Bei mehreren Tieren gleicher Gattung verringert sich in der Regel der Beitrag prozentual.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen