Für welche Tiere eignet sich die Tierhalterhaftpflicht?

Die Tierhalterhaftpflicht eignet sich für alle Besitzer von Hunden und Pferden. Bei diesen handelt es sich im Gegensatz zu den Kleintieren - Goldhamster, Vögel, Katzen oder Kaninchen-  um sogenannte Luxustiere. Während Schäden, die durch Kleintiere verursacht werden, bereits durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, ist dies für Schäden durch Luxustiere nicht der Fall. Wer sich auch gegen diese Schäden absichern will, muss eine Tierhalterhaftpflicht abschließen.

Als Luxustiere werden Pferde, Ponys, Esel, Hunde oder Rinder nur benannt, wenn sie nicht zu gewerblichen Zwecken gehalten werden. Die Rinder eines Landwirtes, aber auch Blinden- und Wachhunde sind keine Luxustiere, sondern Nutztiere. Für diese kann eine Nutztierversicherung abgeschlossen werden. Bei Luxustieren haftet der Halter allein aus dem Besitz heraus, ohne dass das Verschulden eine Rolle spielt.

Bei Nutztieren muss dem Halter eine Missachtung der nötigen Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden. Jedes Tier muss versichert werden. Kommt ein neues Tier hinzu, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden. In der Regel erhöht sich die Prämie bei mehreren Tieren prozentual. Jungtiere sind meist bis zu zwölf Monate automatisch mitversichert. Danach benötigen sie eine eigene Versicherung.

Die Schäden, die durch Pferde, Esel, Rinder oder Hunde verursacht werden können, sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auch die liebsten Hunde oder Pferde können in einer Ausnahmesituation Menschen verletzen. Da der Tierhalter unbegrenzt haftet, können besonders Personenschäden schnell den finanziellen Ruin bedeuten.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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