Für welche Schäden kommt eine Tierhalterhaftpflicht nicht auf?

Die Tierhalterhaftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor Ansprüchen Dritter. Sie kommt für Schäden auf, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt hat. Man unterscheidet dabei zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherer ist zur Leistung bis zu den vereinbarten Deckungssummen verpflichtet.

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Versicherer nicht leistet. Der wichtigste Ausschluss ist die Nichthaftung für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Außerdem kommt die Tierhalterhaftpflicht nicht für Schäden auf, die dem Tierhalter selbst zugefügt worden sind. Wird einem nahen Angehörigen, der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt ein Schaden zugefügt, fällt dies ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz.

Häufig sind auch sogenannte Flurschäden, zum Beispiel das verwüstete Feld nachdem Ihr Pferd von der Weide ausgebrochen ist, nicht mitversichert. Alle Schäden, die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gehen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflicht. Weist der Versicherer den Versicherungsnehmer auf gefahrdrohende Umstände hin und der Versicherungsnehmer beseitigt diese nicht, entfällt der Versicherungsschutz.

Die Tierhalterhaftpflicht erstattet ebenso keine Straf- oder Bußgelder. Unter den Schutz der Tierhalterhaftpflicht fallen auch keine Hunde oder Pferde, die zur Ausübung beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit eingesetzt werden. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Versicherer bevor Sie die Tierhalterhaftpflicht abschließen.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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