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Pferdehalter, die hin und wieder ihr Pferd Freunden oder Gästen zur Verfügung stellen, sollten darauf achten, dass das Fremdreiterrisiko oder auch Gastreiterrisiko Bestandteil der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist. Das Fremdreiterrisiko ist aber nicht bei jeder Versicherung automatisch Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Ist dies nicht der Fall, kommt der Versicherer nicht für Schäden auf, die Fremd- oder Gastreitern zustoßen. Der Pferdehalter haftet dann mit seinem Privatvermögen.
Es ist der Unterschied zwischen Fremdreiter und einer Reitbeteiligung zu beachten. Das Fremdreiterrisiko besteht, wenn der fremde Reiter nur hin und wieder auf Ihrem Pferd reitet und keinerlei Gegenleistung erhält. Die Reitbeteiligung liegt vor, wenn eine dritte Person regelmäßig ihr Pferd reitet und eine Gegenleistung in Form von Geld oder Reitstunden erhält. Vergewissern Sie sich darüber, welchen Schutz Sie benötigen, bevor Sie eine Tierhalterhaftpflicht abschließen.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen