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Als Fremdhütung wird innerhalb der Tierhalterhaftpflicht die Aufsicht eines Tieres durch eine Person, die nicht der Besitzer ist, bezeichnet. Die Fremdhütung ist somit ein Risiko innerhalb der Tierhalterhaftpflicht. Je nach Versicherer ist die Fremdhütung nicht automatisch Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Sollten Sie jedoch Ihr Pferd oder Hund regelmäßig in die Obhut Dritter geben, sollte die Fremdhütung definitiv Bestandteil Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung sein.
Besonders bei Hundehalter ist der Einschluss von Fremdhütung ein Muss. Schäden, die auf das Tier und nicht den Fremdhüter selbst zurückzuführen sind, werden durch die Tierhalterhaftpflicht übernommen, wenn Fremdhütung Bestandteil des Vertrages ist. Für die Schäden, die der Fremdhüter zu verantworten hat, kommt seine private Haftpflichtversicherung auf. Ist die Fremdhütung nicht vereinbart, muss der Versicherungsnehmer mit einer Einschränkung des Versicherungsschutzes rechnen. Vielfach wird die Leistung dann auch völlig abgelehnt.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen