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Die Ausfertigungsgebühr ist ein Betrag, der bei den meisten Versicherungsgesellschaften anfällt. Auch bei Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht muss sie sehr häufig gezahlt werden. Die Gesellschaften rechtfertigen die Ausfertigungsgebühr mit dem erhöhten Aufwand der Policenausfertigung. Ebenso wird der Versand der Police häufig als Grund herangezogen.
Die Ausfertigungsgebühr fällt nur einmalig bei Abschluss der Versicherung an. Die Höhe der Ausfertigungsgebühr variiert von Versicherer zu Versicherer. In der Regel liegt sie zwischen 0,50€ und 2,00€. Die Höhe der Ausfertigungsgebühr ist im Angebot vermerkt. Vergewissern Sie sich bei Unklarheit bezüglich bestimmter Gebühren bei ihrem Versicherer.
Einige Online-Versicherer verzichten bereits auf die Ausfertigungsgebühr, da der Versicherte die Versicherungsbedingungen selber ausdrucken muss. Wird eine Änderung des Versicherungsschutzes beantragt, fällt in der Regel keine erneute Ausfertigungsgebühr an.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen