Eine Tierhaftpflichtversicherung ist für Halter von größeren Tieren (Hunde, Pferde) unbedingt erforderlich. Nur kleinere Tiere (Katzen, Vögel) sind über die Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers mit versichert.
Schäden, die anderen Personen durch Tiere zugefügt werden, müssen vom Tierhalter bis zur vollen Schadenshöhe ersetzt werden. Hier tritt eine Verjährung erst nach 30 Jahren ein.
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