Tierhalterhaftpflicht

Eine Tierhaftpflichtversicherung ist für Halter von größeren Tieren (Hunde, Pferde) unbedingt erforderlich. Nur kleinere Tiere (Katzen, Vögel) sind über die Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers mit versichert.

 

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Schäden, die anderen Personen durch Tiere zugefügt werden, müssen vom Tierhalter bis zur vollen Schadenshöhe ersetzt werden. Hier tritt eine Verjährung erst nach 30 Jahren ein.

 

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Manche Versicherungen sind nahezu für jede Person sinnvoll, andere wiederum nur für einen bestimmten Personenkreis.
Zu den letzt genannten Versicherungen zählt zum Beispiel auch die Hundehaftpflichtversicherung.

 

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