Die private Haftpflichtversicherung gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten Versicherungen, die man als Privatperson überhaupt haben kann.
Nur mit einer Privathaftpflichtversicherung ist es nämlich möglich, sich effektiv vor Schadenersatzforderungen zu schützen, die aus der Pflicht zum Schadenersatz (s. BGB) entstehen. Vereinfacht gesagt schützt eine private Haftpflichtversicherung die versicherte(n) Person(en) also vor den finanziellen Folgen, wenn man einem anderen Menschen oder seinem Besitz einen Schaden zufügt. Neben einer Deckung bei Personen- und Sachschäden haben viele Haftpflichtversicherungen noch zusätzliche Deckungen integriert.
So sind in vielen Versicherungen der "Verlust fremder, privater und beruflicher Schlüssel" ebenso abgesichert wie die "Schäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung" oder die "gelegentliche Tätigkeit als Tagesmutter". Wirklich gute, private Haftpflichtversicherungen verfügen zudem über eine Klausel, die als "Ausfalldeckung" bezeichnet wird. Die Ausfalldeckung schützt den Versicherungsinhaber gegen einen Schaden, den zwar eine andere Person bei ihm verursacht hat, den diese Person jedoch nicht bezahlen kann (weil die Person z.B. nicht über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt). In diesem Fall tritt die Ausfalldeckung in Aktion und die eigene Haftpflichtversicherung bezahlt den Schaden so, als wäre sie der Vertrag des Schadenverursachers. Eine private Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich rund um die Uhr und weltweit und schützt so effektiv vor Schadenereignissen jeglicher Art. Wenn man jedoch sehr lange (bei den meisten Gesellschaften etwa ein halbes Jahr) im Ausland ist, muss man diese Tatsache im Vorwege ankündigen.
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