Eine private Haftpflichtversicherung gilt auch für private Reisen ins Ausland. Die Regelungen im Detail sind bei den jeweiligen Anbietern unterschiedlich.
Üblich ist die Gültigkeit des Versicherungsschutzes innerhalb von Europa. Manche Anbieter ermöglichen den Vertragsschutz auch weltweit. Hinsichtlich der Geltungsdauer ist diese in der Regel auf maximal ein Jahr begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums sind sämtliche anfallenden Auslands- aufenthalte enthalten, unabhängig von ihrer individuellen Dauer. Nach Ablauf des Jahres kann der Auslandsschutz der Haftpflicht verlängert werden, wodurch zusätzliche Gebühren anfallen. Bei einer Verlängerung der bestehenden Haftpflichtversicherung beinhaltet der Auslandschutz dann eine Haftung nicht nur für private Reisen, sondern auch für Dienstreisen und für Geschäftsreisen, sofern der Schaden den Versicherungsnehmer ausschließlich in seiner Funktion als Privatperson betrifft.
Bei der Gültigkeit der Privathaftpflicht im Ausland gelten die gleichen Konditionen, wie innerhalb Deutschlands. Es gibt demnach keinen Unterschied hinsichtlich Art und Umfang der Schadensregulierung. Zusätzlich ermöglicht die Privathaftpflicht im Ausland den so genannten Defensivschutz. Dieser bezeichnet die Abwicklung im Schadensfall seitens des Versicherungsunternehmens, ohne dass gesonderte Gebühren für den Versicherungsnehmer auf Grund von Übersetzungen und Verhandlungen zur Schadensabwehr mit ausländischen Beteiligten anfallen würden. Ein Versicherungsschutz entfällt, wenn der Aufenthaltsort im Ausland einem Wohnsitz gleichkommt. In dem Fall ist eine separate Versicherung abzuschließen.
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