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Die Privathaftpflicht prüft den jeweiligen Sachverhalt, wenn gegen einen ihrer Versicherungsnehmer ein Schadensersatzanspruch gestellt wird. Erkennt die Privathaftpflicht die Forderung der Gegenseite an, leistet sie entsprechend der Höhe des Anspruches bzw. bis zu dem Betrag, der die Versicherung zu einer Leistung verpflichtet.
Schadensereignisse können hierbei aus Personenschäden oder Sach- oder Vermögensschäden resultieren. Jedoch gelten für die Vermögensschäden meist niedrigere Deckungssummen. Wenn die Privathaftpflicht die Schadensersatzforderung nicht akzeptiert, wird sie versuchen diese abzuwehren und ggf. unter Kostenübernahme auch einen Prozess in Kauf nehmen.
Die Privathaftpflicht leistet daher nicht nur in bereits feststehender Schuldfrage, sondern versucht, im Interesse des Versicherungsnehmer und der Versicherung selber, an sie herangetragene Ansprüche abzuwehren.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen