Nicht jeder entstandene Schaden wird über die Privathaftpflicht reguliert. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, von denen in der folgenden Aufzählung die wichtigsten genannt werden sollen:
- Nicht in der Privathaftpflicht mitversichert sind Schäden, die ohne Verschulden zustande gekommen sind, denn es gilt grundsätzlich, dass keine Haftung entstehen kann, wenn ein Schaden nicht schuldhaft verursacht worden ist.
- Schäden sind nicht versichert, wenn diese durch Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge verursacht worden sind. Dies muss entweder vertraglich gesondert vereinbart werden oder wird über eine spezielle Haftpflichtversicherung reguliert.
- Geldstrafen oder Bußgelder
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind auch nicht in der Privathaftpflicht mitversichert mit Ausnahme der gemieteten Wohnung
- Vorsätzlich herbeigeführte Schaden sind ebenfalls nicht versichert
- Selbst erlittene Schäden. In einem solchen Fall ist nicht die Privathaftpflicht zuständig, sondern, sofern abgeschlossen, eine Unfall- oder Hausratsversicherung.