Was ist nicht in der Privathaftpflicht versichert?

Nicht jeder entstandene Schaden wird über die Privathaftpflicht reguliert. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, von denen in der folgenden Aufzählung die wichtigsten genannt werden sollen:

  • Nicht in der Privathaftpflicht mitversichert sind Schäden, die ohne Verschulden zustande gekommen sind, denn es gilt grundsätzlich, dass keine Haftung entstehen kann, wenn ein Schaden nicht schuldhaft verursacht worden ist.
  • Schäden sind nicht versichert, wenn diese durch Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge verursacht worden sind. Dies muss entweder vertraglich gesondert vereinbart werden oder wird über eine spezielle Haftpflichtversicherung reguliert.
  • Geldstrafen oder Bußgelder
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind auch nicht in der Privathaftpflicht mitversichert mit Ausnahme der gemieteten Wohnung
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schaden sind ebenfalls nicht versichert
  • Selbst erlittene Schäden. In einem solchen Fall ist nicht die Privathaftpflicht zuständig, sondern, sofern abgeschlossen, eine Unfall- oder Hausratsversicherung.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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