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Eine Kündigung der Privathaftpflicht muss in der Regel 3 Monate vor Ablauf der Vertragsfrist erfolgen, damit sich der Versicherungsvertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert. Ist eine Privathaftpflicht über eine Laufzeit von fünf oder zehn Jahren abgeschlossen worden, kann die Kündigung frühestens nach Ablauf des dritten Jahres erfolgen.
Unerheblich sind diese Kündigungsfristen, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne dass damit eine Verbesserung der Leistungen einhergeht. In diesem Fall kann die Privathaftpflicht zum nächsten Monat gekündigt werden, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Beitragserhöhung erstmals in Kraft tritt.
Eine zeitnahe Kündigung kann ebenfalls nach jedem eingetretenen Schadensfall erfolgen, für welche die Privathaftpflicht in Leistung treten musste. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer in der Regel einen Monat nach Kenntnis der Auszahlung durch die Privathaftpflicht Zeit, eine Kündigung auszusprechen. Ebenfalls kann der Versicherer nach einem Schadensfall den Vertrag kündigen.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen