informieren - vergleichen - sparen
Schäden, die unter einem Vorsatz entstanden oder herbeigeführt worden sind, werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Beim Vorsatz-Tatbestand ist zu unterscheiden, ob es sich um einen bewussten Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz handelt.
Bei einem bewussten Vorsatz ist von vorneherein der Wille da, einen Schaden herbeizuführen. Bei einem bedingten Vorsatz ist das zwar nicht der Fall, jedoch wird der mögliche Schaden billigend in Kauf genommen. Welche Art von Vorsatz vorliegt ändert grundsätzlich aber nichts daran, dass die Haftpflichtversicherung in einen solchen Schadensfall nicht in Leistung treten muss.
Private Haftpflicht von A-Z
A
B
D
G
H
L
M
P
S
V
Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen