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Die Verschuldungshaftung besagt, dass eine Verpflichtung besteht, einen Ersatz für einen entstandenen Schaden zu leisten, wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich und vorsätzlich oder fahrlässig verletzt worden ist.
Ob die private Haftpflichtversicherung für die Begleichung des entstandenen Schadens aufkommt, hängt meistens maßgeblich davon ab, ob eine Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz vorgelegen hat. Die Verschuldungshaftung schließt die vorsätzlichen Rechtsverletzungen zwar mit ein, jedoch werden diese nicht von der privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen