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Entgegen der oftmals vertretenden Auffassung haften Eltern nicht in jedem Schadensfall für ihre Kinder, so dass nicht automatisch von einer Verletzung der Aufsichtspflicht ausgegangen werden kann. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt nur dann vor, wenn von Seiten der Aufsichtspflichtigen ein eigenes Verschulden vorliegt. In diesem Fall hilft dann die private Haftpflichtversicherung. Ein eigenes Verschulden wird in zweifacher Hinsicht vermutet.
Der Aufsichtspflicht wurde nicht ausreichend nachgekommen und die ungenügende Aufsicht hat den Schaden zur Folge gehabt. Wenn der Versicherungsnehmer sich nicht von diesem Vorwurf, dass eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgelegen hat, befreien kann, haftet er gegenüber dem Geschädigten und die Private Haftpflichtversicherung wird benötigt.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen