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Die Streu- und Reinigungspflicht ist zum überwiegenden Teil in den Ortssatzungen geregelt. In diesen Satzungen geht es in erster Linie darum, ob die Gemeinde oder der Hausbesitzer für die Streu- und Reinigungspflicht verantwortlich ist oder beide Parteien für gewisse Bereiche zuständig sind.
Hinsichtlich der Verantwortung des Hausbesitzers für die Streu- und Reinigungspflicht wird in der Regel per Mietvertrag festgelegt, ob der Vermieter oder der Mieter diesen Verpflichtungen nachzukommen hat. Die private Haftpflichtversicherung tritt in Leistung, wenn der Streu- und Reinigungspflicht nicht nachgekommen wird und es zu Personen- oder Sachschäden gekommen ist.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen