Streu- und Reinigungspflicht

Die Streu- und Reinigungspflicht ist zum überwiegenden Teil in den Ortssatzungen geregelt. In diesen Satzungen geht es in erster Linie darum, ob die Gemeinde oder der Hausbesitzer für die Streu- und Reinigungspflicht verantwortlich ist oder beide Parteien für gewisse Bereiche zuständig sind.

Hinsichtlich der Verantwortung des Hausbesitzers für die Streu- und Reinigungspflicht wird in der Regel per Mietvertrag festgelegt, ob der Vermieter oder der Mieter diesen Verpflichtungen nachzukommen hat. Die private Haftpflichtversicherung tritt in Leistung, wenn der Streu- und Reinigungspflicht nicht nachgekommen wird und es zu Personen- oder Sachschäden gekommen ist.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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