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Zu den Sachschäden bei der privaten Haftpflichtversicherung zählen sämtliche Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen. Bei Sachschäden kann es sich demnach um Schäden an Haus, Fahrzeug, Hausrat, Kleidung etc. handeln. Zu den Sachschäden, die durch die Haftpflichtversicherung mit abgedeckt werden, zählen auch die daraus resultierenden Folgeschäden, wie es Mietausfall oder ein Gebäudebrand sein können.
Verletzte oder getötete Tiere werden, entsprechend der gesetzlichen Definition durch das BGB, durch die Haftpflichtversicherung den Sachschäden zugeordnet.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen