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Von Personenschäden wird gesprochen, wenn ein Mensch getötet oder verletzt wird oder einen anderen Schaden erleidet, der die Gesundheit kurz oder längerfristig beeinflusst. Im Falle der Regulierung von Personenschäden durch die private Haftpflichtversicherung muss beachtet werden, dass nicht nur der unmittelbare Schaden ersetzt werden muss (Heilungskosten, Rehabilitation etc.), sondern auch die mittelbaren Personenschäden (Umschulungen, Rentenzahlungen etc.).
Da Personenschäden lebenslange Zahlungen nach sich ziehen können, sollte im Versicherungsvertrag eine möglichst hohe Summe für den Fall eines Personenschadens vereinbart werden, denn andernfalls muss der Versicherungsnehmer für den restlichen Betrag mit seinem Privatvermögen haften, was schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann.
Bei der Schadensregulierung für Personenschäden durch die Private Haftpflichtversicherung ist ebenfalls noch zu beachten, dass sämtliche Zahlungen, die an Verletzte oder die Hinterbliebenen eines Getöteten gezahlt werden, unter den Punkt der Personenschäden fallen, da hierbei ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen