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Bei der privaten Haftpflichtversicherung gehören zu den mitversicherten Personen der Ehegatte und die Kinder, wenn diese minderjährig oder selber noch nicht verheiratet sind. Volljährige Kinder genießen ebenfalls den Haftpflichtversicherungsschutz für mitversicherte Personen, sofern sie sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Bei den Kindern wird dabei keine Unterscheidung getroffen, ob diese leibliche Kinder, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder sind.
Gleichermaßen in der privaten Haftpflichtversicherung mitversicherte Personen sind im Haushalt tätige Personen des Versicherungsnehmers und Personen, welche Gefälligkeitsdienste im Haushalt verrichten, solange sie selber keine Private Haftpflichtversicherung haben. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, Versicherungsverträge individuell zu gestalten, so dass der zuvor genannte Kreis der mitversicherten Personen im jeweiligen Vertragsfall mit der Versicherung abgestimmt werden kann.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen