informieren - vergleichen - sparen
Von einer leichten Fahrlässigkeit ist die Rede, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird und es zu einem Schadensfall kommt. Bei der privaten Haftpflichtversicherung kommt es nicht selten zu Fällen, die mit einer leichten Fahrlässigkeit des Schädigers bewertet werden können und müssen. So liegt beispielsweise eine leichte Fahrlässigkeit vor, wenn ein Handwerker sein Arbeitsgerät von einer Erhöhung herunterfallen lässt, weil er es nicht gut festgehalten hat.
Eine Grobe Fahrlässigkeit würde von der privaten Haftpflichtversicherung unterstellt werden, wenn der Handwerker sein Arbeitsgerät achtlos weggeworfen hat, in der Annahme, er würde niemanden treffen, ohne sich vorab jedoch vergewissert zu haben. Die Privathaftpflicht zahlt sowohl bei leichter als auch bei grober Fahrlässigkeit.
Private Haftpflicht von A-Z
A
B
D
G
H
L
M
P
S
V
Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen