Kinder richtig in der Privathaftpflicht versichern

Grundsätzlich sind Kinder in der Privathaftpflicht über den Familientarif mitversichert, jedoch gibt es einen entscheidenden Punkt, der berücksichtigt werden muss. Die Privathaftpflicht übernimmt Schäden nur dann, wenn aus juristischer Sicht auch eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Ist dies nicht der Fall, zahlt die Privathaftpflicht nicht.

Bei Kindern ist dies besonders wichtig zu wissen, da diese bis zum 7. Lebensjahr, im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr per Gesetz deliktunfähig sind.  Die Privathaftpflicht wird in solchen Fällen nur eine Leistung erbringen, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind und somit im Sinne der Haftung für den verursachten Schaden des Kindes eintreten müssen.

Selbstverständlich heißt dies gleichermaßen auch, dass weder die Eltern noch die Privathaftpflicht für einen Schaden haften müssen, wenn ein Kleinkind einen Schaden verursacht hat und keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. In diesem Fall bleibt der Geschädigte auf seinen Schaden sitzen. Da manche Eltern jedoch schnell ein schlechtes Gewissen plagt und Schäden auch nicht selten bei Freunden oder Verwandten entstehen, werden diese häufig aus der eigenen Tasche bezahlt.

Von daher macht es immer Sinn, deliktunfähige Kinder mit in die Privathaftpflicht mit einzuschließen, zumal dies in der Regel nicht mit weiteren Zusatzkosten verbunden ist. Fragen Sie daher bei Ihrer Versicherung nach, ob dies möglich bzw. schon der Fall ist, um auf diese Weise Zahlungen zu vermeiden, auch wenn diese im rechtlichen Sinne nicht hätten eingefordert werden können.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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