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Von Haftung wird gesprochen, wenn ein Rechtsverhältnis zwischen einem Schädiger und einem Geschädigten vorliegt. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Schädiger dem Geschädigten gegenüber eine Schuld eingestehen muss und in einer Angelegenheit, welche die private Haftpflichtversicherung betrifft, eine Haftung eintritt.
Haftung kann unter gewissen Voraussetzungen auch nur teilweise oder sogar völlig ausgeschlossen sein. So unterliegen Kinder unter 7 Jahren nicht der Haftung. Nur eingeschränkte haftbar sind Kinder bzw. Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren, wenn sie zum Zeitpunkt des Tatgeschehens in der Lage waren, die schädigenden Folgen ihrer Tat erkennen zu können. Gleiches gilt für geistig Behinderte oder Taubstumme.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen