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Die Privathaftpflicht-Versicherung gilt weltweit. Sollten Sie in Ihrem Urlaub einen Haftpflichtschaden verursachen, so sind Sie durch Ihre Haftpflichtversicherung geschützt, ob sich der Vorfall nun in der Schweiz oder in Chile ereignet. Gleiches gilt natürlich auch für die mitversicherten Personen. Kinder, die im Ausland studieren, unterliegen demnach ebenfalls dem Versicherungsschutz.
Es gelten die gleichen Ausschlusskriterien wie auch im Inland, so dass ein unter Vorsatz verursachter Schaden an keinem Ort dieser Welt über die Privathaftpflicht mitversichert ist. Einzig zu beachten ist die Geltungsdauer, für welche der Versicherungsschutz gilt. In der Regel besteht der volle Versicherungsschutz, wenn der Aufenthalt im Ausland nicht länger als 12 Monate andauert. Diese Frist beginnt immer wieder von Neuem, wenn zwischenzeitlich ein Aufenthalt im Inland vorgelegen hat.
Verlegt der Versicherungsnehmer seinen ersten Wohnsitz jedoch dauerhaft ins Ausland, muss eine Haftpflichtversicherung in dem entsprechenden Land abgeschlossen werden da eine in Deutschland abgeschlossene Privathaftpflicht keine Gültigkeit mehr hat. Grundsätzlich sollte aber auch der Punkt hinsichtlich der Privathaftpflicht im Ausland noch einmal in der Police überprüft werden, da auch hier die Möglichkeit besteht, abweichende Regelungen zu treffen.
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen