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Die gesetzliche Grundlage für die Notwendigkeit eine Privathaftpflicht abzuschließen, liegt im § 823 BGB begründet. Dieser besagt, dass die Verpflichtung zum Ersatz eines entstandenen Schadens besteht, wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt worden ist, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich. Die gesetzliche Grundlage für die Privathaftpflicht leitet sich demnach aus dem Haftungsanspruch ab.
Die Höhe der Haftung ist in der Regel nicht begrenzt, so dass der Haftpflichtige mit seinem gesamten Vermögen haftbar gemacht wird. Ein solcher Haftungsanspruch kann auch bei einem rücksichtsvollen Auftreten schnell einmal passieren und macht daher die Privathaftpflicht zu einer der wichtigsten Versicherungen, die abgeschlossen werden sollte.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen