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Der Geltungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich weltweit. Insbesondere wenn der Versicherungsnehmer nur vorübergehende Auslandsaufenthalte hat, ist er in der Regel ständig über die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dauert der Auslandsaufenthalt länger an, kann es hinsichtlich des Geltungsbereiches zu Einschränkungen kommen. In diesem Fall sollte die Definition des Geltungsbereiches bei der Haftpflichtversicherung neu erfragt werden.
Bei besonders preisgünstigen Versicherungen sollte jedoch darauf geachtet werden, ob der weltweite Geltungsbereich der Versicherung nicht aus dem Vertrag herausgenommen worden ist. Bei regelmäßigen Auslandsaufenthalten ist dieser Punkt des Vertrages daher in jedem Fall zu hinterfragen.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen