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Die Privathaftpflicht deckt nicht nur die Schäden ab, welche im Alltag geschehen. Wenn der Versicherte einmal auf Reisen geht, um sich entspannen zu können, schützt die Privathaftpflicht vor unliebsamen Überraschungen im Ausland. Auch dort muss der Verursacher eines Schadens für diesen haften, ob es sich nun um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt.
Auf Reisen können schnell einmal kleinere oder größere Missgeschicke oder Unglücke geschehen. Sei es das in einem Antiquitätenladen eine Vase umgestoßen oder am Strand eine Unachtsamkeit passiert. In jedem dieser Fälle tritt die Privathaftpflicht auch auf Reisen für Sie ein und übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden. Die Privathaftpflicht gilt in der Regel weltweit und oftmals auch zeitlich unbegrenzt, solange Sie Ihren Wohnsitz weiterhin in Deutschland haben.
Bei längeren Reisen, insbesondere in Länder außerhalb Europas, sollte dennoch immer bei der Privathaftpflichtversicherung nachgefragt werden, ob der Versicherungsschutz nicht zeitlich begrenzt ist. Diese Befristungen können ggf. zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. In jedem Fall ist eine Privathaftpflicht nicht nur für das gewohnte Lebensumfeld, sondern auch auf Reisen sehr wichtig und sollte im privaten Versicherungspaket nicht fehlen.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen