Deliktunfähigkeit

Deliktunfähigkeit wird im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) definiert. Eine Deliktunfähigkeit wird bei Minderjährigen unter 7 Jahren angenommen (§ 828 (1) BGB) und bei geistig Verwirrten oder Bewusstlosen (§ 827 BGB). Diese Personen können daher nicht für ihre Handlungen haftbar gemacht werden, so dass auch die Haftpflichtversicherung nicht in Leistung treten muss.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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