Deliktfähigkeit

Eine uneingeschränkte Deliktsfähigkeit wird in der Regel bei sämtlichen volljährigen Personen angenommen. Von der vollen Deliktfähigkeit ausgenommen sind geistig Verwirrte und bewusstlose Personen (§ 827 BGB) sowie Taubstumme (§ 828 (2) BGB).

Minderjährige sind entweder gar nicht oder nur beschränkt deliktfähig. Besteht Deliktfähigkeit und kommt es zu einem Schadensfall tritt bei entsprechendem Vertrag die Haftpflichtversicherung in Leistung.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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