informieren - vergleichen - sparen
Von einer bedingten Deliktsfähigkeit wird ausgegangen, wenn Minderjährige zwischen dem 7. Und 18. Lebensjahr einen Schaden verursachen. Der Minderjährige haftet jedoch nur dann für den Schaden, wenn er bei der Begehung der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
In einem solchen Fall greift die Voraussetzung der bedingten Deliktsfähigkeit und die zuständige Haftpflichtversicherung hat den Schaden zu übernehmen. Ob diese erforderliche Einsicht vorgelegen hat, muss von Fall zu Fall entschieden werden und kann für Haftpflichtversicherungsansprüche nicht verallgemeinert werden.
Private Haftpflicht von A-Z
A
B
D
G
H
L
M
P
S
V
Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen