Bedingte Deliktsfähigkeit

Von einer bedingten Deliktsfähigkeit wird ausgegangen, wenn Minderjährige zwischen dem 7. Und 18. Lebensjahr einen Schaden verursachen. Der Minderjährige haftet jedoch nur dann für den Schaden, wenn er bei der Begehung der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

In einem solchen Fall greift die Voraussetzung der bedingten Deliktsfähigkeit und die zuständige Haftpflichtversicherung hat den Schaden zu übernehmen. Ob diese erforderliche Einsicht vorgelegen hat, muss von Fall zu Fall entschieden werden und kann für Haftpflichtversicherungsansprüche nicht verallgemeinert werden.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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