Bagatellschaden

Bei einem Bagatellschaden handelt es sich um einen Kleinschaden. Ein solcher Bagatellschaden wird in der Regel angenommen, wenn der Schaden den Betrag von 250 Euro nicht übersteigt. Diese Grenze kann von der jeweiligen Haftpflichtversicherung individuell festgelegt werden. Liegt ein solcher Bagatellschaden vor, leisten viele Haftpflichtversicherungen nicht, da sie Bagatellschäden aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen haben.

Wird die im Vertrag vereinbarte Grenze auch nur minimal überschritten, übernimmt die Haftpflichtversicherung den kompletten Schaden. Bei manchen Haftpflichtversicherungen kann auch eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. In diesem Fall übernimmt der Versicherungsnehmer einen Anteil am Schaden und kann auf diese Weise seine Versicherungsbeiträge reduzieren.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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