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Bei einem Bagatellschaden handelt es sich um einen Kleinschaden. Ein solcher Bagatellschaden wird in der Regel angenommen, wenn der Schaden den Betrag von 250 Euro nicht übersteigt. Diese Grenze kann von der jeweiligen Haftpflichtversicherung individuell festgelegt werden. Liegt ein solcher Bagatellschaden vor, leisten viele Haftpflichtversicherungen nicht, da sie Bagatellschäden aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen haben.
Wird die im Vertrag vereinbarte Grenze auch nur minimal überschritten, übernimmt die Haftpflichtversicherung den kompletten Schaden. Bei manchen Haftpflichtversicherungen kann auch eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. In diesem Fall übernimmt der Versicherungsnehmer einen Anteil am Schaden und kann auf diese Weise seine Versicherungsbeiträge reduzieren.
Private Haftpflicht von A-Z
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Häufig gestellte Fragen
Haftpflichtversicherungen