Auslandsdeckung

Grundsätzlich besteht in der privaten Haftpflichtversicherung eine Auslandsdeckung. Diese Auslandsdeckung gilt sowohl für den Versicherungsnehmer selbst als auch für dessen Mitversicherte, wie es zum Beispiel die nichtverheiratete Tochter im Ausland sein kann.

Die Auslandsdeckung ist in ihrer Zeit jedoch begrenzt und gilt nur, wenn der Auslandsaufenthalt nicht länger als ein Jahr andauert und der Erstwohnsitz weiterhin in Deutschland anzunehmen ist. Sollte der Aufenthalt voraussichtlich länger andauern, muss die Haftpflichtversicherung darüber informiert werden und ggf. eine zusätzliche Klausel für die Auslandsdeckung mit in den Vertrag aufgenommen werden.

Zu beachten ist außerdem, dass manche Haftpflichtversicherungen zwischen einem Auslandsaufenthalt im europäischen Ausland und nicht-europäischen Ausland unterscheiden und diesbezüglich die 12 Monatsgrenze durchaus auch einen anderen Zeitraum umfassen kann.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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